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Einheitskurs und Kurszusätze

Einheitskurs ist der vom Börsenmakler börsentäglich festgesetzte Kurs für jedes amtlich notierte Wertpapier. Er heißt auch Kassakurs. Auf diesen Kurs beziehen sich die Tageszeitungen, die Nachrichten in Hörfunk und Fernsehen und die Bildschirminformationen sowie Aushänge bei den
Kreditinstituten.

Die Kurszusätze ergänzen den Einheitskurs des jeweiligen Wertpapiers, so daß die Marktlage besser dargestellt wird und Schlußfolgerungen über die Börsentendenz gezogen werden können (Börsenkursermittlung, Börse und Börsenkurs).

Beispiel:
An der Frankfurter Wertpapierbörse kennt man die folgenden Kurszusätze (vgl. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, § 30).

Zu den festgestellten Kursen müssen bei Ziffer 1 bis 5 außer den unlimitierten Kauf- und Verkaufsaufträgen alle über dem festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge und alle unter dem festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge ausgeführt sein.
Inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden konnten, ergeben die Kurszusätze.

1. b oder Kurs = bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt. ohne Zusatz

2. bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein. Es bestandweitere Nachfrage.

3. bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein.
Es bestand weiteres Angebot.
4. ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.

5. ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufgeführt werden.

6. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

7. ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

8. * = Sternchen: Kleine Beträge konnten nicht gehandelt werden.

Hinweise:
Außerdem werden folgende Hinweise verwendet:
1. G = Geld: Zu diesem Preis bestand nur Nachfrage.
2. B = Brief: Zu diesem Preis bestand nur Angebot.
3. ? = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden.
4. ?G = gestrichen Geld: Ein Kurs konnte nicht festgestellt
werden, da überwiegend Nachfrage bestand.
5. ?B = gestrichen Brief: Ein Kurs konnte nicht festgestellt
werden, da überwiegend Angebot bestand.
6. ?T = gestrichen Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt
werden. Der Preis ist geschätzt.
7. ex D = ohne Dividende: Notierung am Tag des Abschlags der
Dividende.
8. ex BR = ohne Bezugsrecht: Notierung am Tag des Abschlags
eines Bezugsrechts.
9. ex BA = ohne Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung
des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte
Aktienkapital.
10. ?Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung ist an den beiden dem
Auslosungstag vorangehenden Börsentagen ausgesetzt.
11. ex Z = ausgenommen Ziehung: Der notierte Kurs versteht sich
für die nicht ausgelosten Stücke. (Der Hinweis ist nur am Auslosungstag zu verwenden.)

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