Handelsmakler, der an der Börse Kauf und
Verkauf von Effekten oder Waren vermittelt. Sie werden durch den Börsen Vorstand
zur Börse zugelassen (§ 7 BörsenG). Bei den Börsenmaklern unterscheidet man Kursmakler,
die zusätzlich zur Maklertätigkeit teilweise amtliche Funktionen ausüben
(Kursfestsetzung), und freie Makler.
Kursmakler und freie Makler, die an der Börse tätig sind.
sind berufsmäßig mit der Vermittlung von Börsengeschäften betraut. Der amtliche Handel kann nur von vereidigten Börsenmaklern durchgeführt werden. Börsenmakler sind zur Annahme und Ausführung von Wertpapiergeschäften berechtigt und erhalten für ihre Dienste eine Brokerage
ist ein Makler, der entweder als Kursmakler oder als freier Makler an der Börse tätig ist. Der Kursmakler darf nur fremde Geschäfte abwickeln und auch keine anderen Handelstätigkeiten ausüben; er ist zuständig für den amtlichen Handel, während der freie Makler Geschäfte in allen Wertpapieren vermitteln darf. Für seine Tätigkeit erhebt der Makler eine Gebühr (Courtage).
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