Geschäfte an Börsen oder außerbörslichen Märkten, bei welchen der Preis zum Abschlußzeitpunkt fixiert wird, die Erfüllung jedoch erst per Termin erfolgt. Gegensatz: Kassageschäfte. Dem Gegenstad entsprechend wird zwischen Devisen-, Effekten- und Warentermingeschäften unterschieden.
Termingeschäfte werden wie folgt klassifiziert:
(1) feste Termingeschäfte, die in jedem Fall zu erfüllen sind (z. B.: Financial Futures). Hier besteht u.U. die Möglichkeit, die Erfüllung per Prolongation herauszuzögern;
(2) bedingte Termingeschäfte, die einer der beteiligten Parteien die Möglichkeit eröffnen, zwischen Erfüllung und Aufgabe des Geschäfts gegen ein Reuegeld zu wählen. Varianten der bedingten Termingeschäfte sind: Prämiengeschäfte (Vor-, Rückprämiengeschäft), Stellageschäfte, Nochgeschäfte, Optionsgeschäfte.
Unterschieden wird weiterhin in:
(1) Lieferungsgeschäfte (Erfüllung in natura);
(2) Börsentermingeschäfte (Erfüllung durch Kompensation möglich);
(3) Differenzgeschäfte (die Vertragspartner erstatten die Differenz).
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