Form des bedingten Termingeschäfts zur Risikominderung von Termingeschäften. Gegenwärtig werden in der Bundesrepublik Deutschland bedingte Termingeschäfte nur noch als Prämiengeschäft in der Spezialform des Optionsgeschäfts ausgeführt. Der Wähler des Prämiengeschäfts hat das Recht, entweder zum Prämienkurs zu erfüllen oder gegen Entrichtung der Prämie zurückzutreten. Beim Vorprämiengeschäft hat der Terminkäufer die Option (Strategie: Spekulation à la Hausse unter Rückversicherung à la Baisse), beim Nachprämien- oder Rückprämiengeschäft verfügt der Terminverkäufer über die Option (Strategie: Spekulation à la Baisse unter Rückversicherung à la Hausse). Der maximale Verlust des Optionsinhabers beschränkt sich auf die Prämie.
Mit Prämiengeschäft bezeichnet man den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf Termin mit Rücktrittsrecht für den Käufer bzw. Verkäufer. Bei Rücktritt hat dieser eine im Voraus der Höhe nach bestimmte Prämie zu zahlen.
Den Verzicht bezeichnet man als »abandonnieren«. Das Risiko des Käufers im Termingeschäft ist begrenzt, da statt der Erfüllung die Prämienzahlung gewählt werden kann. Das Prämiengeschäft hat wegen seines limitierten Risikos (für die eine Vertragspartei) Ähnlichkeit mit dem Optionsgeschäft.
Siehe auch: Option
Vorhergehender Fachbegriff: Prämienbegünstigtes Sparen | Nächster Fachbegriff: Prämiengestaltung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|