Börsenkurs, zu welchem der Markt weitgehend geräumt wird. Der Gesamtkurs gilt damit für eine Vielzahl von Aufträgen, die zu diesem Kurs abgerechnet werden können. Seine Bildung erfolgt auf Basis eines Verhandlungsergebnisses zwischen mehreren Händlern (Gegensatz: Einzelkurs).
in einer Verhandlung mehrer Händler vereinbarter Kurs, zu dem der Markt geräumt oder fast geräumt werden kann. Er gilt im Gegensatz zum Einzelkurs für eine Vielzahl von Abschlüssen, und zu diesem einheitlichen Kurs werden alle zu diesem Kurs ausführbaren Aufträge abgerechnet. Er kann schriftlich errechnet und/oder mündlich ausgehandelt werden. In Deutschland sind Einheitskurs und Eröffnungskurs die bekanntesten Gesamtkurse. Es liegen z.B. folgende Aufträge vor: Kaufaufträge Verkaufsaufträge 20 Stück zu 80 30 Stück bestens 30 Stück zu 81 35 Stück zu 80 25 Stück billigst 25 Stück zu 81, Daraus ergeben sich Angebot und Nachfrage wie folgt: Die Kursfestsetzung erfolgt nach dem Prinzip der Markträumung. Nach § 29 Abs. 3 Börsengesetz ist "als Börsenpreis derjenige Preis festzusetzen, welcher der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entspricht". Das ist der Kurs, bei dem der Markt weitestgehend geräumt werden kann, bei dem also die Differenz zwischen den kumulierten Kaufaufträgen und den kumulierten Verkaufsaufträgen am kleinsten wird. Das ist gleichzeitig der Kurs, bei dem die meisten Umsätze getätigt werden können. Die kleinste Differenz zwischen kumulierten Kaufaufträgen und kumulierten Verkaufsaufträgen (10) oder der grösste Umsatz (65), der jeweils von der kleineren Seite bestimmt wird, ergeben sich bei einem Kurs von 80. Es wird "80 bG" notiert ( Kurszusätze). Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.
An den Börsen stellt ein G. das Ergebnis von Kauf- und Verkaufsverhandlungen zwischen mehreren Händlern dar. Es ist dies dann der Kurs, zu dem der Markt weitgehend geräumt ist. Zum G. wird eine Vielzahl von Börsenaufträgen abgerechnet. Gegensatz: Einzelkurs.
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