unlimitierte Wertpapierverkaufsorder an ein Kreditinstitut, die besagt, dass die Wertpapiere zum höchstmöglichen Kurs zu verkaufen sind. Gegensatz billigst
Beteiligung Oberbegriff für alle Mitgliedschaftsrechte, die durch eine Geld- und/oder Sacheinlage bei einem Unternehmen erworben wurden.
Ziele einer Beteiligung können sein
- Kooperation im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung oder
- die Beherrschung eines Unternehmens.
Verkaufsauftrag für Wertpapiere ohne Kursuntergrenze, aber mit der Weisung zum höchstmöglichen Kurs (bestmögliche Bedingungen am Verkaufstag).
Zusatz zu einem Verkaufsauftrag für Wertpapiere ohne Festlegung eines Limits. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, regelmäßig also ein Kreditinstitut, wird angewiesen, zum Tageskurs zu verkaufen. Der bestmöglich erzielbare Kurs ist entweder ein variabler Kurs oder der Einheitskurs.
ist der bank- und börsenübliche Ausdruck für die Vereinbarung, beim Verkauf von Wertpapieren oder anderen börsengängigen Gegenständen den im Verkaufszeitpunkt günstigsten Preis zu erzielen; dies ist dann im Ermessen des Maklers. Meist in Verbindung mit billigst/bestens (bb). Gegensatz: -limitiert.
Zusatz beim Auftrag an ein Kreditinstitut, Wertpapiere oder Devisen zu verkaufen; er bedeutet, dass zum höchstmöglichen Kurs (bestens) verkauft werden soll. Billigst; Kurszusätze.
Börsenbegriff. Dieser Zusatzauftrag an ein Kreditinstitut beim Verkauf von Wertpapieren bedeutet, dass die Wertpapiere zum bestmöglichen Kurs verkauft werden sollen, d. h., es wird kein Limit erteilt. Gegenstück ist der »Billigst«-Kaufauftrag.
Diese Aufträge können, wenn sie gehäuft auftreten, starke Kursschwankungen auslösen und in einer ausgesprochenen Hausse- oder Baisse-Situation die eingetretene Bewegung beschleunigen und verstärken.
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