Veränderungen des Kurses einer Aktie. Soweit Kurseinbußen in der Buchführung berücksichtigt werden, wirkt sich dies auf den Gewinn des Jahres entsprechend aus. Desgleichen würde ein Hinaufgehen auf den höheren Teilwert bis zur Höhe der Anschaffungskosten eine Gewinnerhöhung (Buchgewinn) zur Folge haben. Ein Zwang zum Berücksichtigen von Kurssteigerungen besteht indessen nicht, sodass sich
Kursgewinne erst bei Verkauf des Papiers auszuwirken brauchen. Siehe auch: Kursgewinn
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