Börsenhandel, bei welchem sämtliche Geschäfte (Kassageschäfte) mit sofortiger (in Deutschland zweitägiger) Erfüllung am Kassamarkt abgewickelt werden. Der Kassahandel erfolgt in den Marktsegmenten Einheitsmarkt sowie im Variablen Handel. Die Handelszeiten im Kassamarkt sind börsentäglich von 10.30 Uhr ? 13.30 Uhr. Im Gegensatz zum Kassahandel erfolgt im Terminhandel ( Terminmarkt) die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt.
Form des (Börsen-)Handels, bei dem das Vertragsgeschäft mit sofortiger gegenseitiger Erfüllung (am Kassamarkt) abgewickelt wird. Gegensatz: Terminhandel.
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