Verfahren der Preisregistrierung (Börsenpreisbildung) im Gegensatz zur Preisermittlung an der Börse ( Stauprinzip, variable Notierung).
(1) Stichkursverfahren (z. B. Hamburger Kaffee-Terminbörse): Als Börsenpreis wird der Kurs festgesetzt, der zu einem bestimmten Zeitpunkt beim letzten Abschluß festgestellt wurde.
(2) Durchschnittsverfahren: gewogenes oder ungewogenes arithmetisches Mittel der Umsatz- bzw. Offerten-Kurse.
(3) Circa-Kursverfahren (üblich an den deutschen Produktenbörsen und im Telefonhandel; ausnahmsweise auch am amtlichen Effektenmarkt: Taxkurse): Die ?Notierungskommission? (Mitglieder: Vertreter aller Parteien, hier: Anbauer, Händler, Verarbeiter) setzt aufgrund der Eindrücke über die abgeschlossenen Geschäfte sog. ?von-bis-Kurse? fest, z. B. Plate-Mais 49,25-51,75 (DM je dz).
(4) Spannkursverfahren (üblich an ausländischen Getreidebörsen und deutschen Schlachtviehmärkten): Registrierung aller Abschlüsse und Festhalten der Extremwerte.
Bez. f das Verfahren der Preisregistrierung an Börsen; im Gegensatz zur Preisermittlung an Börsen (z. B. fortlaufende Notierung). Es sind zu unterscheiden: (1) Stichkursverfahren. Als Börsenpreis wird der Kurs festgesetzt, der zu einem bestimmten Zeitpunkt beim letzten Abschluss festgestellt wurde. Dieses Verfahren wird z. B. an der Hamburger Kaffee-Terminbörse angewendet. (2) Durchschnittsverfahren. Der Börsenpreis ergibt sich aus dem gewogenen oder ungewogenen arithmetischen Mittel der Umsatz- bzw. Offerten-Kurse. (3) Spannkursverfahren (üblich an Getreidebörsen). Es werden alle Abschlüsse registriert und die Extremkurse festgehalten. (4) Circa-Kursverfahren (das an deutschen Produktenbörsen und im Telefonhandel üblich ist). Eine „Notierungskommission" (an der alle Parteien vertreten sind) setzt aufgrund der Eindrücke über abgeschlossene Geschäfte sog. „Von-bis-Kurse" fest.
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