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Securities and Exchange Commission (SEC)

Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC wurde 1934 als unabhängige und selbständige Bundesbehörde zur Überwachung der Einhaltung des Securities Act 1933 und des Securities Exchange Act 1934 gegründet. Heute besteht die Hauptaufgabe der SEC in der Überwachung der Einhaltung der Wertpapiergesetze („securities acts“) auf Bundesebene zum Schutz der Investoren. Sie ist darüber hinaus das derzeit größte und bedeutendste Mitglied in der IOSCO (International Organization of Security Commissions), die wiederum (nichtstimmberechtigtes) Mitglied im IFRIC ist.

(SEC) 1934 geschaffene, unabhängige Bundesbehörde für Anlegerschutz in den USA mit weitreichenden Befugnissen, die sich vor allem aus dem Securities Act von 1933, dem Securities Exchange Act von 1934 (Börsengesetz) und den aus dem Jahre 1940 stammenden Gesetzen über Investmentgesellschaften und Anlageberater ergeben. Aufgrund dieser Gesetze hat die SEC eine Fülle detaillierter Verordnungen erlassen, deren Einhaltung sie mit etwa 2000 Mitarbeitern überwacht. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind: Überwachung des börslichen und ausserbörslichen Effektenhandels, der Unternehmenspublizität (besonders bei der Emission) und der Ausübung des Aktionärsstimmrechts, ferner Vertretung der Aktionärsinteressen in Sanierungsverfahren. Die intensive Aufsicht ist in vielen Bereichen subsidiär, da die primäre Verantwortung bei sog. self-regulatory organizations liegt, den zwölf bei der SEC registrierten Börsen, der National Association of Securities Dealers, den clearing agencies und dem Municipal Securities Rule-Making Board. Eine besonders bemerkenswerte Initiative der SEC beendete 1977 das seit 1792 bestehende Provisionskartell der New Yorker Börse.  

Die Securities and Exchange Commission (SEC) wurde 1934 aufgrund eines Bundesgesetzes, dem   Securities Exchange Act of 1933, als Bundesaufsichtsbehörde für den Wertpapierhandel innerhalb der USA eingesetzt. Die SEC besitzt legislative, judikative und exekutive Kompetenzen und stellt da­durch eine starke Machtbündelung dar.

Literatur: Merkt, H., Securities and Exchange Commission (SEC), in: Handwörterbuch der Rech­nungslegung und Prüfung, Stuttgart 2002, Sp. 2181-2187. Internet: http://www.sec.gov.



Siehe: SEC

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