(A) Im Marketing: durch entsprechende Vorkehrungen am Produkt erzielbare Ausweitung des Verwenderoder Anwendungsbereiches von Produkten. Beispiel: Netzspannung für 120 und 220 Volt; Normanschlüsse für verschiedene Normensysteme bei Elektrogeräten, Heizungsanlagen für Gas- und Heizölverbrennung etc. (Produktgestaltung).
(B) In der Volkswirtschaft: Im Staatshaushalt sind Mechanismen eingebaut, die zu einer automatischen Stabilisierungswirkung im Konjunkturverlauf beitragen. Eine diskretionäre Wirtschaftspolitik, die von Fall zu Fall — also ad hoc — eingesetzt wird, kann weitgehend entfallen. Zu den automatischen Stabilisatoren gehören auf der Einnahmeseite insbesondere die progressive Einkommensteuer, auf der Ausgabenseite die Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Die grundsätzliche Wirkungsweise: Im Falle eines Konjunkturaufschwungs, in dem es zu Einkommenssteigerungen kommt, greift die Abzugswirkung der Einkommensteuerprogression immer stärker. Hängen die Konsumentscheidungen der privaten Haushalte von deren verfügbarem Einkommen ab, wird ihr Konsum weniger stark wachsen als das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Da der private Konsum eine Komponente des BIP ist, wird sich auch das Wachstum des BIP abschwächen. In Abschwungphasen bei tendenziell zurückgehenden Einkommen nimmt zwar auch der private Konsum ab, aber nicht so stark wie der Rückgang des BIP. Der Rückgang der Progressionswirkung der Einkommensteuer bewirkt, dass der Konsum relativ weniger abnimmt als das BIP, wodurch eine Abschwächung des Abschwungs erkennbar wird. Durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nimmt die Abzugswirkung mit zunehmender Beschäftigung im Konjunkturaufschwung zu. Dagegen wirken die Zahlungen von Arbeitslosengeld in Abschwungphasen konjunkturstimulierend (verglichen mit einer Situation ohne derartige Zahlungen). Es ist bemerkenswert, dass im Rahmen der Diskussion um den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt von Seiten der Europäischen Kommission darauf verwiesen wird, dass die eingebauten Stabilisatoren die Erfüllung der Kriterien des Paktes grundsätzlich erleichtern.
automatische Stabilisatoren
(= automatische Stabilisationen) Regelmechanismus bestimmter Staatseinnahmen bzw. Staatsausgaben, der ohne legislative oder administrative Entscheidungen automatisch antizyklische Belebungs- oder Dämpfungseffekte der effektiven Nachfrage hervorruft. Automatische Stabilisatoren sind bei den Einnahmen insbes. die einkommensabhängigen Steuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer, Gewerbeertragsteuer, Umsatzsteuer) und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). In der Hochkonjunktur steigen die Einnahmen aus den Abgaben schneller als die privaten Einkommen, woraus ein Entzugseffekt auf die private Nachfrage resultiert. In der Rezession bleiben die Abgaben stärker zurück als die privaten Einkommen, wovon eine positive Wirkung auf die private Nachfrage ausgeht. Bei der Einkommensteuer ist die Wirkung wegen des direkt progressiven Steuertarifs stärker als bei Abgaben mit proportionalem Tarif. Auch die Systeme der Arbeitslosenunterstützung und Sozialleistungen stellen einen automatischen Stabilisator dar. Den (z.B. auf das Bruttosozialprodukt bezogen) relativ hohen Einnahmen in der Hochkonjunktur stehen relativ hohe Staatsausgaben in der Rezession gegenüber. Die dämpfende Wirkung der built-in flexibility wird über die gesamtwirtschaftlichen Ausgabenmultiplikatoren hervorgerufen. Voraussetzung einer auf der built-in flexibility basierenden Stabilisierungsstrategie ist, daß a) im Aufschwung Haushaltsüberschüsse gebildet und im Abschwung Defizite eingegangen bzw. Überschüsse aufgelöst werden. So tritt an die Stelle des jährlichen ein mittelfristiger Budgetausgleich. Würden hingegen die verstärkt zunehmenden Steuern in der Hochkonjunktur verausgabt und die in der Rezession relativ sinkenden Einnahmen durch Ausgabenkürzungen begleitet, käme es zu einer die Konjunkturschwankungen verstärkenden Parallelpolitik; b) der Anteil der automatisch stabilisie renden Einnahmen und Ausgaben am Budget gross ist, um konjunkturpolitische Ausschläge zu verhindern; das ist gegenwärtig nicht der Fall; c) keine lags auftraten, die sogar destabilisierende Wirkungen hervorrufen können. Literatur: Brümmerhoff, D. (1996). Peacock, A., Shaw, G. (1976)
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