Rentenversicherung
Rentenversicherung
Sozialversicherung
Beim monatlichen Blick auf den Gehaltszettel fällt in der Rubrik Sozialversicherung ein in Bezug zum Nettogehalt vergleichsweise hoher Betrag unangenehm auf. Es muss sich dabei um den Pflichtbeitrag für die Rentenversicherung handeln. Heute sind 90 Prozent aller Erwerbstätigen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer ein festes Arbeitsverhältnis hat, ist somit pflichtversichert. Ausserdem gibt es freiwillig Versicherte, wie beispielsweise Selbständige. Bis 1956 war unser Rentensystem so aufgebaut, dass die Versicherten auf einem persönlichen Rentenkonto Kapital ansparten. Das so genannte Kapitaldeckungsverfahren. Die Beitragsreserven reichten bis zu 20 Monate lang. Das System hatte damit Versicherungscharakter mit Kapitalrückgabe. Mit der ersten Rentenreform 1957 stellten die Sozialpolitiker auf das Umlagesystem um, gern Generationenvertrag genannt. Denn die Beitragszahlungen der Berufstätigen werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. Das System verlangt keine Ansparung; nur eine Mindestreserve von einem Monat wird in der Rentenkasse gehalten. Dafür gab es eine dynamische Rente, die der wirtschaftlichen Entwicklung folgt, orientiert an der Lohnentwicklung. Die folgenden Jahrzehnte werden durch ein immer grösseres Problem gekennzeichnet: Die Zahl der Beitragszahler und somit die Einnahmen der Rentenkasse geht zurück. Durch rückläufige Geburtenraten, längere Studien-und Ausbildungszeiten sowie anhaltend hohe Arbeitslosigkeit reduzieren sich die Zahlungen. Auf der anderen Seite gibt es aufgrund niedrigerer Rentenalter und einer gestiegenen Lebenserwartung mehr Rentenempfänger. Der Grund für die beunruhigenden Prognosen ist die zu erwartende demographische Entwicklung der Bevölkerung. Im Jahre 2030 soll es laut Prognos nur noch 70 Millionen Deutsche (1998: 80 Millionen) geben, von denen statt 46, wie heute, nur noch 33 Millionen berufstätig sind. Hierbei ist für die Rentenkasse das Verhältnis Arbeitnehmer/Rentner entscheidend. Das generelle Problem der Rentenversicherung bleibt weiterhin bestehen: Die Menschen beziehen immer länger Rente; weniger Geburten ziehen weniger Erwerbstätige nach sich. Und immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Da immer höhere Beitragssteigerungen oder Steuererhöhungen kaum durchsetzbar sind, heisst die Alternative: Leistungskürzungen. Seit der so genannten Rentenreform 1992 wird so verfahren. Der Clou dabei: Es werden vor allem die Leistungen der künftigen Rentenempfänger, also der jetzigen Beitragszahler, gekürzt, nicht die der heutigen Rentner. Deswegen verschaffen die Reformen der Rentenkasse nur einen kleinen Spielraum und folgen in immer kürzeren Abständen: 1992, 1996, 1999. 2002 nun folgte eine weitere Rentenreform. Die eigentliche Besonderheit der Neuregelungen: der Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Riester-Rente soll nun als private Altersvorsorge einen Teil der gesetzlichen Rente ersetzen und damit helfen, das Rentenniveau hoch und die Beiträge moderat zu halten. Man kann es auch bissiger formulieren: Der Bürger stopft mithilfe des Staates die Lücken der staatlichen Rentenversicherung.
Heute sind 90 Prozent aller Erwerbstätigen Mitglied der Rentenversicherung. Wer ein festes Arbeitsverhältnis hat, ist somit pflichtversichert. Ausserdem gibt es freiwillig Versicherte, wie beispielsweise Selbstständige. Bis 1956 war unser Rentensystem so aufgebaut, dass die Versicherten auf einem persönlichen Rentenkonto Kapital ansparten: das so genannte Kapitaldeckungsverfahren. Die Beitragsreserven reichten bis zu 20 Monate lang. Das System hatte damit Versicherungscharakter mit Kapitalrückgabe. Mit der ersten Rentenreform 1957 stellten die Sozialpolitiker auf das Umlagesystem um, gern Generationenvertrag genannt. Denn die Beitragszahlungen der Berufstätigen werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. Das System verlangt keine Ansparung; nur eine Mindestreserve von einem Monat wird in der Rentenkasse gehalten. Dafür gab es eine dynamische Rente, die der wirtschaftlichen Entwicklung folgt, orientiert an der Lohnentwicklung. Die folgenden Jahrzehnte werden durch ein immer grösseres Problem gekennzeichnet: die Zahl der Beitragszahler und somit die Einnahmen der Rentenkasse geht zurück. Durch rückläufige Geburtenraten, längere Studien-und Ausbildungszeiten und eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit reduzieren sich die Zahlungen. Auf der anderen Seite gibt es aufgrund niedrigerer Rentenalter und einer gestiegenen Lebenserwartung mehr Rentenempfänger. Der Grund für die beunruhigenden Prognosen ist die zu erwartende demographische Entwicklung der Bevölkerung. Im Jahre 2030 soll es laut Prognos nur noch 70 Millionen Deutsche (1998: 80 Millionen) geben, von denen statt 46, wie heute, nur noch 33 Millionen berufstätig sind. Hierbei ist für die Rentenkasse das Verhältnis Arbeitnehmer/Rentner entscheidend. Das generelle Problem der Rentenversicherung bleibt weiterhin bestehen: Die Menschen beziehen immer länger Rente; weniger Geburten ziehen weniger Erwerbstätige nach sich. Und immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Entwicklung des Beitragssatzes in der Bundesrepublik 1950 10,0 Prozent 1955 11,0 1957 14,0 1968 15,0 1969 16,0 1970 17,0 1973 18,0 1981 18,5 1982 18,0 1983 18,5 1985 19,2 1987 18,7 1991 17,7 1994 19,2 1995 18,6 1996 19,2 1999 20,3 2000 20,3 2001 19,1 Da immer höhere Beitragssteigerungen oder Steuererhöhungen kaum durchsetzbar sind, heisst die Alternative: Verhältnis Arbeitnehmer/Rentner 1990 100 Arbeitnehmer finanzieren 35 Rentner 1995 100 46 2000 100 52 2010 100 62 2020 100 74 2030 100 96 2040 100 102 Quelle: Prognos-Institut Leistungskürzungen. Seit der so genannten Rentenreform 1992 wird so verfahren. Der Clou dabei: Es werden vor allem die Leistungen der künftigen Rentenempfänger, also der jetzigen Beitragszahler, gekürzt, nicht die der heutigen Rentner. Deswegen verschaffen die Reformen der Rentenkasse nur einen kleinen Spielraum und folgen in immer kürzeren Abständen: 1992, 1996, 1999. 2002 nun folgte eine weitere Rentenreform. Die eigentliche Besonderheit der Neuregelungen: der Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Riester-Rente soll nun als private Altersvorsorge einen Teil der gesetzlichen Rente ersetzen und damit helfen, das Rentenniveau hoch und die Beiträge moderat zu halten. Man kann es auch anders formulieren: Der Bürger stopft mithilfe des Staates die Lücken der staatlichen Rentenversicherung.
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