Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Gesetzliche Sozialleistung

Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers zum Schutz des Arbeitnehmers gegen 1. Krankheit, 2. Arbeitsunfall und Invalidität, 3. Einkommensverlust durch Überschreiten der pensionsfähigen Altersgrenze und 4. Arbeitslosigkeit.

Berechnungsgrundlage ist der Grundlohn. Rechtsgrundlage ist: §§ 321, 725, 798 und 1385 RVO; § 112 AVG; § 11, 20, 130 RKG; § 164 AVAG.

Da die gesetzlichen Sozialleistungen stets einen festen Prozentsatz der Lohn- bzw. Gehaltssumme bilden, kann ihre Verrechnung in der Plankostenrechnung über einen Planprozentsatz erfolgen (Sozialkosten).

Vorhergehender Fachbegriff: gesetzliche Rentenversicherung | Nächster Fachbegriff: Gesetzliche Soziallohnrate



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Sanierungsmassnahmen | S & P | Maklergebühr

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon