Bestandteil des Systems sozialer Sicherung. Die Leistungen gehen aus von dem auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnis des Beamten und stellen einen Teil des in sich geschlossenen, eigenständigen Sicherungssystems für Beamte, Richter und Soldaten und deren Angehörige dar. Dieses eigenständige Unterhaltssystem (Alimentation) berücksichtigt die verschiedenen Lebenslagen, insb. auch die Grösse der Familie. Zu den einzelnen Leistungen der Beamtenversorgung gehören: die Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, oft auch Pension genannt; diese Leistungen werden um familienbezogene Teile sowie um Zuschüsse, die der Dienstherr auf Grund seiner Fürsorgepflicht zu den Kosten in Krank- heits-, Geburts- und Todesfällen zu leisten hat (Beihilfen), und Leistungen bei Dienstunfällen und Unterstützung in besonderer wirtschaftlicher Not ergänzt. Anspruch auf Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung haben Beamte (einschl. Richter) des Bundes, der Bundesbahn und der Bundespost, der Länder und Gemeinden, Beamte sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie die Hinterbliebenen von aktiven oder Ruhestandsbeamten, ferner gleichgestellte Bedienstete und ihre Hinterbliebenen. Für die familienbezogenen Leistungen gilt die gleiche Abgrenzung zzgl. Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes kraft eigenständiger Tarifregelung. Dieser Personenkreis ist mit Einschränkungen auch beihilfeberechtigt. Zur Alterssicherung erhält der Beamte nach Erreichung der Altersgrenze und der Versetzung in den Ruhestand Ruhegehalt. Die Altersgrenze liegt i.d.R. bei 65 Lebensjahren. Eine Versetzung in den Ruhestand ist auch ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit schon nach dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich, hat aber einen Abschlag von den Versorgungsbezügen zur Folge. Die Höhe des Ruhegehaltes ist von der Höhe der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit bestimmt. Der Höchstsatz beträgt 75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Ein Mindestruhegehalt kann nicht unterschritten werden. Bei Erhöhung der Dienstbezüge der Beamten werden die Versorgungsbezüge entsprechend erhöht. Versorgungsbezüge sind so wie die Renten dynamisiert (dynamische Renten). Beim Zusammentreffen von Ruhegehalt und Rentenansprüchen gelten Sonderregelungen. Solche gibt es auch bei der Ehescheidung und zur Regelung der Nachversicherung und Abfindung. Die Leistungen an Hinterbliebene von Beamten sind das Sterbegeld, Witwengeld und Waisengeld. Die Ausgaben der Beamtenversorgung werden aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der öffentlichrechtlichen Körperschaften finanziert.
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