des Arbeitgebers ist das Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers und gehört zu den Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis. Beispielsweise gehören hierzu der Lebens- und Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers sowie der Schutz seines Eigentums im Betrieb (z.B. Kleidung, Uhr, Werkzeuge, Fahrrad usw.), weiterhin die Abführungspflicht für Steuer und Sozialversicherung, Schutzkleidung, Belehrungspflicht über betriebliche Altersversorgung, Verhindern von Überanstrengung usw.
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