besteht für den - Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverhältnisses (umgekehrt hat der Arbeitgeber Fürsorgepflicht). Die Treuepflicht besteht in der Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und der Unterlassung aller Tätigkeiten, die diese Interessen schädigen; z.B. Schweigepflicht über Betriebsgeheimnisse, Verbot, Bestechung anzunehmen, Verbot für einen anderen Arbeitgeber gleichzeitig in gleicher Tätigkeit zu arbeiten (Wettbewerbsverbot). Eine Verletzung der Treuepflicht kann Kündigungsgrund sein.
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