Privateinlagen sind alle Wirtschaftsgüter, die ein Steuerpflichtiger dem Betrieb im Laufe eines Wirtschaftsjahres zugeführt hat. Privateinlagen können die Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften tätigen. Beispiele: Private Barmittel werden in die Betriebskasse eingelegt; ein Schreibtisch wird aus der Privatwohnung herausgenommen, in die Geschäftsräume gestellt und dort genutzt. Werden hingegen dem Betrieb Wirtschaftsgüter für außerbetriebliche Zwecke entnommen (Feinkosthändler Murks bringt z. B. aus seinem Laden eine Flasche Sekt für eine private Feier mit nach Hause), dann spricht man von Privatentnahmen. Eine Zuführung führt zu einer Erhöhung, eine Entnahme hingegen zu einer Verminderung des Betriebsvermögens.
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