Zusatzleistungen gehören zusammen mit den Andersleistungen zu den kalkulatorischen Leistungen und sind dadurch gekennzeichnet, daß ihnen kein Ertrag gegenübersteht; auch führen sie nicht zu Einnahmen (Abgrenzung).
Beispiel: Selbsterstellte Patente und Leistungen, die unentgeltlich abgegeben werden.
Zusatzleistungen sind Leistungen, denen kein Ertrag gegenübersteht. In der Leistungsrechnung werden Leistungen verrechnet, die größer als der Zweckertrag sind. Der Zweckertrag wird auch als Betriebsertrag bezeichnet. Zusatzleistungen können z.B. unentgeltlich abgegebene Leistungen sein.
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