Unter Finanzintermediation versteht man die Vermittlung zwischen Kapitalnachfrage und Kapitalangebot. Da Anbieter und Nachfrager von Kapital unterschiedliche Interessen beim Zustandekommen von Kapitalüberlassungsverträgen — wie beispielsweise hinsichtlich der Fristigkeit der Kapitalüberlassung oder des zu überlassenden Volumens — haben, ergibt sich für die Finanzintermediäre die Aufgabe, einen Interessenausgleich zu schaffen. Zur Überwindung der wichtigsten Interessendivergenzen bieten Finanzintermediäre entsprechende Transformationsleistungen (Fristen-, Losgrößen-, Risiko-, Publizitätstransformation) an. Dabei treten sie, wie z.B. bei Kreditinstituten oder Bausparkassen häufig zu beobachten, in die direkte Beziehung zwischen Kapitalanbieter und Kapitalnachfrager ein und schließen mit jeder Seite einen separaten Vertrag, der den jeweiligen Interessen entgegen kommt.
Unter dem Begriff der Finanzintermediäre werden aber nicht nur Organisationen, sondern auch institutionelle Regelwerke, die dieseTransformationsfunktionen übernehmen können, wie z.B. die Börse, erfasst.
Tätigkeit der Finanzintermediäre. Der Begr. wird allerdings mehr i. w. S. verstanden;vor allem Banken betreiben in diesem Sinne Finanzintermediation, indem sie nicht nur Geldschöpfung betreiben,sondern auch verschiedene Arten der Transformation (Fristen-, Risiken-, Losgrössentransformation).
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