Eines von mehreren Kriterien,
auf denen die - Weisungsbefugnis des Managers gegenüber anderen Personen zur Durchsetzung bestimmter Teilziele des Unternehmens basiert. Die Machtausübung äußert sich vorwiegend in der Verfügungsgewalt gegenüber nachgeordneten (unterstellten) Personen und Instanzen. Die wichtigsten Mittel der Machtausübung gegenüber Personen sind:
· Entscheidungen über den Arbeitsplatz: Der operativ orientierte Mitarbeiter steht in einem
Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Management, d.h. seinem Arbeitgeber. Dieser kann kraft Gesetz und Vereinbarung (Arbeitsvertrag) unter Wahrung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis einseitig auflösen oder bei Krisensituationen des Unternehmens - Massenentlassungen beantragen. Die Abhängigkeit des Nicht-Managers verleiht den Führungskräften des Unternehmens eine starke Dispositionsgewalt und zwingt den Mitarbeiter zur Einhaltung der vorgegebenen Anweisungen und Richtlinien.
· Entscheidungen über die Entlohnung: Der Manager ist im Rahmen seiner Dispositionsgewalt in der Lage, das über den tariflich vereinbarten Lohn hinausgehende Entgelt zu beeinflussen. Hier wirken die speziellen Anreiz- und
Lohnsysteme, die jedes Unternehmen einsetzt, um die Machtpositionen der Führungskräfte materiell zu unterstützen.
· Entscheidungen über die Beförderung: Der Manager kann im Rahmen der betrieblich vereinbarten Beförderungspolitik entscheiden, ob nachgeordnete Mitarbeiter seines Entscheidungsbereichs ranghöhere bzw. ihm gleichgestellte Positionen einnehmen können.
· Entscheidungen über die Arbeitserledigung: Hierbei handelt es sich um die Festlegung der Prioritäten, mit denen einzelne Aufgaben zu erledigen sind, um die Mitarbeiter-Einsatzplanung und um die Zuordnung der Sachmittel für die Arbeitserledigung sowie um die Festlegung von Terminen und Zeitstrecken für die Erstellung des Arbeitsergebnisses.
In arbeitsteiligen Organisationen sind folgende Grundlagen der Machtausübung möglich:
(1) Macht durch Belohnungs- und Bestrafungsmöglichkeiten: B unterwirft sich A aus Angst vor Bestrafung und/oder aus der Hoffnung
auf Belohnung. Jedes Unternehmen besitzt Anreiz- und Drohsysteme. Die Anreizsysteme beziehen sich auf die Motive der Mitarbeiter, die Drohsysteme stellen jeweils die Negation der Anreize dar. Die dominierenden Leistungsmotive (Anreize) sind Macht, Status und materieller Zugewinn. Dementsprechend sind die Anreizsysteme auf diese Motive abgestellt. Die Drohungen bestehen in der Reduktion erreichter Machtkompetenz, Statussymbole und materieller Zulagen (Rückstufungen) und reichen in der massivsten Form bis zur Entlassung.
(2) Macht durch Vereinbarung: B unterwirft sich A aufgrund einer vertraglichen, beide Seiten bindenden Regelung. Die wichtigste Vereinbarung ist der Arbeitsvertrag und die zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung geschlossenen Betriebsvereinbarungen.
(3) Macht durch Sachkenntnisse (“Wissen ist Macht”): A besitzt Informationsvorteile, die es ihm erlauben, Entscheidungen zu treffen, von denen B annimmt, dass sie ihm Vorteile bringen. B unterwirft sich A, um an dessen Informations- und Entscheidungsvorteilen zu partizipieren.
(4) Macht durch Identifikation: B identifiziert sich mit A (“folgt” ihm), weil er sich mit dessen Absichten und Entscheidungen einverstanden erklären kann. Man spricht in diesem Fall auch von der “Führerschaft” des A, dem es gelingt, eine Gruppe von Menschen für seine Ziele einzusetzen.
(5) Macht durch Besitz: A hat gegenüber B einen materiellen Vorteil und B unterwirft sich A, um am Besitz des A zu partizipieren. A erreicht die Gefolgschaft des B durch Zuwendungen. Ursprünglich resultierte die Macht des Unternehmers einseitig aus dem Besitz der Produktionsmittel und des Kapitals.
Innerhalb des Unternehmens sind die Grundlagen der Macht durch die Aufbauorganisation geregelt oder werden informell durch stillschweigende Übereinkunft und Duldung ausgeübt.
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