(Besitzeinkommen, Kapitaleinkommen) Faktoreinkommen, das als Entgelt für die Nutzung von Vermögen gezahlt wird, z. B. Aktiendividenden, Zinsen aus Sparguthaben und Obligationen sowie Pachtzinsen für Bodennutzung.
Einkommen, die dem Eigentümer (im wirtschaftlichen Sinn) von finanziellen, materiellen und immateriellen Vermögenswerten aus deren Eigen- und Fremdnutzung zufließen (Besitzeinkommen). Im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Tatsächliche und unterstellte Einkournenströme, die von Dritten als Entgelt für die Nutzung finanzieller Vermögensteile, des Grund und Bodens (einschl. landwirtschaftlicher Gebäude) und immaterieller Rechte dem Eigentümer zufließen. Dazu zählen: · Zinsen (ohne Provisionen, Gebühren u.ä., ferner ohne Kursgewinne und -verluste sowie Emissionsdisagio bei festverzinslichen Wertpapieren); · Nettopachten für Land (nicht: für reproduzierbares Anlagevermögen); · Einkommen aus immateriellen Werten (Gebühren für Patente, Urheberrechte usw.); · Ausschüttungen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (einschl. öffentliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit). Statistisch nicht spezifizierbar sind die entstandenen Vermögenseinkommen (Entlohnung des Produktionsfaktors Kapital) als Bestandteil der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Die Vermögenseinkommen werden erst im Rahmen der Einkommensverteilung nachgewiesen. Mieteinkommen zählen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht zu den Vermögenseinkommen, sondern zu den Einkommen aus Unternehmertätigkeit.
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