Das Faktoreinkommen ist das Einkommen, welches aus der Bereitstellung von Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Grund und Boden) in Form von Erwerbseinkommen und Vermögenseinkommen entsteht.
auf der Primärstufe zur Verteilung gelangende Einkommen, deren Summe mit der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung übereinstimmt und deren Aufteilung der jeweiligen Position der Faktoren im Produktionsprozess Rechnung trägt. a) Theoretische Aufteilung:
1. Lohn,
2. Kapitaleinkommen,
3. Grundrente. b) Statistische Aufteilung:
1. Erwerbseinkommen (aus unselbständiger Arbeit und Untemehmertätigkeit),
2. Vermögenseinkommen. c) Aufteilung in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung:
1. Einkommen aus unselbständiger Arbeit: Bruttolöhne und -gehälter (mit Zuschlägen, Zulagen, Zuschüssen, Gratifikationen, Provisionen, Prämien, vermögenswirksamen Leistungen, Ertragsbeteiligungen und Abfindungen);
2. Einkommen aus Untemehmertätigkeit und Vermögen: Für die Sektoren Haushalte und Staat liegt ein getrennter Ausweis von Vermögenseinkommen und Einkommen aus Unternehmertätigkeit vor. Eine Sonderberechnung erfolgt für den Unternehmensgewinn (-) Gewinn). Die Faktoreinkommen spielen eine wichtige Rolle bei der Allokation der Produktionsfaktoren. Die Analyse ihrer Aufteilung ist der zentrale Gegenstand der Theorie der funktionellen Einkommensverteilung (Verteilungstheorie).
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