Teil der VGR, der im Zuge der Ermittlung des Bruttoinlands- bzw. Bruttonationalproduktes das Volkseinkommen, differenziert nach Einkommensarten und nach Sektoren, darstellt. Zum Volkseinkommen oder Nettonationaleinkommen (früher Nettosozialeinkommen) zu Faktorkosten gelangt man auf folgendem Wege: Bruttonationaleinkommen (= Bruttonationalprodukt) zu Marktpreisen minus Abschreibungen ergibt das Nettonationaleinkommen (= Nettonationalprodukt) zu Marktpreisen. Von diesem die Produktions- und Importabgaben abgezogen und die Subventionen hinzugerechnet, führt zum Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (= Nettonationalprodukt zu Faktorkosten) = Volkseinkommen. Dessen Gliederung nach Einkommensarten zeigt die Zusammensetzung aus dem Arbeitnehmerentgelt (dem Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit) und dem Unternehmens- und Vermögenseinkommen (dem Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen). Die Gliederung nach Sektoren zeigt die Anteile der privaten Haushalte, des Unternehmenssektors und des Staatssektors am gesamten Volkseinkommen auf. 412Gesamtwirtschaftliche Verwendungsrechnung8963Teil der VGR. Methode zur Ermittlung des Bruttoinlands- bzw. des Bruttonationalprodukts einer Volkswirtschaft. Sie zeigt, welcher Wert an produzierten Gütern in einer Rechnungsperiode im Inland verbraucht und investiert sowie an die Übrige Welt exportiert und von dort importiert wurde. Die Zusammenfassung des privaten Konsums, des Staatskonsums und der Bruttoinvestitionen ergibt die „Letzte inländische Verwendung"; zu dieser den Export hinzugezählt, führt zur „Letzten Verwendung". Davon den Import abgezogen, ergibt das Bruttoinlandsprodukt (nach dem Inlandskonzept) bzw. das Bruttonationalprodukt (nach dem Inländerkonzept).
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