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Bruttoinvestitionen

Bruttoinvestitionen sind der Gesamtbetrag der Ausgaben für die in einer Periode durchgeführten Investitionen. Nettoinvestitionen werden aus den Bruttoinvestitionen errechnet, indem von diesen die Ersatzinvestitionen, häufig als Abschreibung berechnet, abgezogen werden. Gesamtwirtschaftlich erhöht sich bei einer Zunahme der Nettoinvestition regelmäßig die Produktionskapazität, auch als volkswirtschaftlicher Kapitalstock bezeichnet.
Anlageinvestitionen sind Investitionen in Ausrüstungen, das sind maschinelle Anlagen und sonstige Bauten, z.Bruttoinvestitionen privater Wohnungsbau und öffentliche Gebäude.
Vorratsinvestitionen sind Lagerbestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an fertigen und halbfertigen Erzeugnissen. Gesamtwirtschaftlich zählen alle hergestellten Güter, die nicht Konsumgüter sind, zu den Investitionen. Deshalb müssen auch die in Unternehmen befindlichen Vorräte dazu gerechnet werden. Ersatzinvestitionen sollen verbrauchte Anlagen ersetzen. Ihre Höhe kann gesamtwirtschaftlich nur durch Erfassung der (kalkulatorischen) Abschreibung geschätzt werden.
Erweiterungsinvestitionen erhöhen die Produktionskapazität eines Unternehmens.
Rationalisierungsinvestitionen bewirken eine Verbesserung der Produktivität.
Meistens erfüllt eine betriebliche Anlageinvestition mehrere Zwecke, sie kann Ersatzinvestition, Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestition zugleich sein.

Zuführung von Vermögen, meist Realvermögen, in einer Unternehmung während einer Periode. Die Bruttoinvestition setzt sich aus der Lagerinvestition und der Bruttoanlageinvestition zusammen. Die um die Abschreibungen verminderte Bruttoinvestition ergibt den Vermögenszuwachs einer Unternehmung, auch als Nettoinvestition bezeichnet.

Siehe auch Investitionsausgaben, Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen, Summe aus Ersatz- und Neuinvestitionen, Investitionen.

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