, Gesundheitszeugnis oder -attest (engl.: health certificate). Im Außenhandel für den Import bestimmter Güter erforderliche amtliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Güter frei von Krankheiten sind bzw. nicht aus verseuchten Gebieten stammen. In den meisten Staaten der Welt werden G. für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Saaten, Pflanzen, Getreide, Früchte) und lebenden Tieren sowie von bestimmten pflanzlichen und tierischen Futter- und Nahrungsmitteln verlangt, um die Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen zu verhindern. S. Warenbegleitdokumente.
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