basiert auf dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung, die von der staatlichen Verwaltung ( Bundes- und Landesverwaltung) abgehobene dezentrale, eigenverantwortliche örtliche und regionale Verwaltungen umfasst, die allerdings auch übertragene staatliche Aufgaben, wie z.B. das Meldewesen, wahrnehmen. Grundeinheit der kommunalen Selbstverwaltung ist die Gemeinde. Mehrere Gemeinden sind zu Kreisen zusammengefasst. Nur die grösseren Städte stehen ausserhalb des Kreisverbandes, wobei dann die Orts- und Kreisstufe der Verwaltung vereinigt ist. Die Kommunalverwaltung ist gekennzeichnet durch das Zusammenspiel von ehrenamtlichen Elementen in Form der Gemeinde- und Kreisräte und von Berufsbeamten. Hauptverwaltungsbeamte, wie Bürgermeister und Beigeordnete, sind Wahlbeamte, die für eine bestimmte Zeit gewählt werden. Die Leitung der einzelnen Verwaltungszweige in der Gemeinde wird dann von Laufbahnbeamten übernommen, wie z.B. Allgemeine Verwaltung, Finanz-, Rechts-, Sicherheits-, Ordnungsverwaltung. Die Organisation der Kommunalverwaltung findet ihre Grundlage in den Gemeindeordnungen der Länder.
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