Der Zuschlag für die Verrechnung der Gemeinkosten innerhalb des Fertigungsbereiches auf Kostenträger erfolgt nicht kostenstellenweise, sondern umfaßt mehrere zu einem Bereich zusammengefaßte Kostenstellen. Eine exakte Gemeinkostenzurechnung mit Hilfe eines Bereichszuschlages setzt voraus, daß die zu einem Bereich zusammengefaßten Kostenstellen von dem Kostenträger gleichmäßig beansprucht werden und daß die Beziehung zwischen Einzel- und Gemeinkosten in jeder dieser Kostenstellen annähernd gleich ist.
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