(Blanko-Kredit) unbesicherter Bankkredit (reiner Personalkredit), der an besonders kreditwürdige Kunden herausgelegt wird. Grundlage hierfür ist das Vertrauen der für die Kreditherauslage zuständigen Personen in die absolut gegebene gegenwärtige und zukünftig erwartete Kreditwürdigkeit und -fähigkeit des Kreditnehmers. Auf dieser Annahme beruht das Vertrauen der Bank in die Fähigkeit des Kunden, fristgerecht und in vollem Umfang die vereinbarten Nutzungsentgelte (Zinsen, Provisionen etc.) und die Tilgungsraten zu leisten. Die notwendigen Informationen liegen der Bank i. d. R. vor, da ein Personalkredit im Normalfall nur an langjährige Kunden herausgelegt wird. Derartige Informationen sind z. B.:
? die letzten Steuer- und Handelsbilanzen mit den dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen;
? eine Zwischenbilanz oder ein Kreditstatus zum Zeitpunkt des Kreditantrags;
? ein Finanzplan bei projektorientierter Finanzierung bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanung des Unternehmens;
? Zahlenmaterial über Auftragslage, Umsatzentwicklung, Forschungs- und Investitionspläne;
? Berichte von Auskunfteien.
Neben dem reinen Personalkredit werden unter dem Begriff oft auch die sog. verstärkten Personalkredite subsumiert. Hierbei handelt es sich um Kredite, die ? im Gegensatz zu Realkrediten ? auf personenbezogene Sicherheiten abstellen. Dies sind die einfach persönlich gesicherten Kredite (z. B. Ankauf von Sola- oder trassiert eigenen Wechseln) sowie die verstärkt persönlich gesicherten Kredite z. B. Bürgschaftskredite, durch Wechsel oder Versicherungspolicen besicherte Kredite, Wechseldiskont).
Kredit, der von einem Kreditinstitut aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gegeben wird, ohne dass besondere Sicherheiten gestellt werden müssen.
ist im Unterschied zum Realkredit ein Kredit, der dem Kreditnehmer ohne dingliche Sicherung nur aufgrund der Beurteilung seiner Bonität gewährt wird. Die Sicherheit liegt allein in der Person des Kreditnehmers. Um einen verstärkten Personalkredit handelt es sich dann, wenn zur Sicherung des Kredits über die Haftung des Kreditnehmers hinaus die Haftung weiterer Personen gefordert wird. Siehe hierzu - Bürgschaft, Wechsel, -Zessionskredit.
1. Z.T. auch: Blankokredit. Form des Bankkredits, der ohne zusätzliche Kreditsicherheiten vergeben wird, also sich allein auf persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers stützt, auf die nachhaltige Ertragskraft und gute Vermögens- und Kapitalsituation eines Unternehmens usw. Von Blankokredit spricht man auch, wenn nicht ausreichende Kreditsicherheiten gegeben, die Beleihungsgrenze überschritten wird u. dgl. 2. Kredite von Banken an eigene Mitarbeiter.
Kredite, die von den Banken aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit ohne besondere Sicherheiten gegeben werden.
Überlassung von finanziellen Mitteln gegen Zahlung von Zinsen, wobei der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers entscheidende Bedeutung zukommt. Im Gegensatz zum Realkredit wird hier auf die Bereitstellung dinglicher Kreditsicherheiten verzichtet. Deswegen ist das Kreditvolumen i. d. R. gering. Diese Art von Darlehen wird oft als Kontokorrentkredit oder in Form der Hinnahme einer Überschreitung der Beleihungsgrenze gewährt. Neuerdings werden, vor allem der Kleinkredit und das Anschaffungsdarlehen als Personalkredit angeboten (Konsumentenkredit).
Bankkredit, der ohne besondere Sicherheiten, nur auf die persönliche Bonität des Kunden, gewährt wird.
Vorhergehender Fachbegriff: Personalkostenplanung | Nächster Fachbegriff: Personalleasing
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|