Beurteilungskriterium für die Kreditgewährung. Faktoren für die materielle Kreditwürdigkeit sind I. d. R. wirtschaftliche Fakten, wie Einkommensverhältnisse, Vermögenssituation etc. Faktoren für die persönliche Kreditwürdigkeit sind i. d. R. berufliche bzw. fachliche Qualifikation, persönliche Zuverlässigkeit etc. Die Kreditwürdigkeit ist nicht zu verwechseln mit der Kreditfähigkeit (siehe dort). Generell ist die Kreditwürdigkeit gegeben, wenn unter Zugrundelegung der Bonität eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverbindlichkeiten angenommen werden kann.
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