Verhältnis von geplanten Rüstzeiten (0 Vorbereitungszeit) und geplanter Fertigungszeit. Mit der Planrüstzeitrelation kann man Kostenarten, die von verschiedenen Bezugsgrößen verursacht wurden, auf eine Hauptbezugsgröße zurückführen. Beispiel: In einer Kostenstelle verwendet man zunächst zwei Bezugsgrößen, die Rüststunden und die Fertigungsstunden. Bei einer bestimmten Planbeschäftigung, -0 Auftragszusammensetzung und Seriengröße fallen 5 000 Fertigungs- und 1 000 Rüststunden pro Periode an. Die Planrüstzeitrelation beträgt dann 20 %. Betragen die Plankosten für 1 Rüststunde € 17,25 und für eine Fertigungsstunde € 32,40, so kann man pro Fertigungsstunde verrechnen.
Wenn die planmäßige Beschäftigung, Auftragszusammensetzung oder Seriengröße nicht eingehalten wird, entstehen Abweichungen. Bei ständig wechselnden Verhältnissen von Fertigungszeiten und Rüstzeiten hat die Berechnung und Verwendung von Planrüstzeitrelationen deshalb wenig Sinn. Die Rüstzeiten sind dann jeweils von den Fertigungszeiten getrennt zu planen. Verbrauchsabweichungen bei Rüstlohn.
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