Prozeßbedingung, die das Verhältnis von Maschinenstunden zu Arbeitsstunden kennzeichnet (z.Bedienungsverhältnis Maschinenstunden : Fertigungsstunden = 2:1, d.h., für 2 Stunden Maschinenbetrieb ist 1 Arbeitsstunde nötig; 1 Arbeitsperson bedient 2 Maschinen). Das Bedienungsverhältnis kann sich je nach Auftrag ändern. Es können dann Spezialabweichungen entstehen (z.Bedienungsverhältnis komplizierter Auftrag mit Bedienungsverhältnis 1:1, d.h., für 1 Std. Maschinenbetrieb ist 1 Arbeitsstd. nötig; 1 Arbeitsperson bedient nur 1 Maschine).
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