Kostenstelle, die einen ganzen betrieblichen Bereich (z.Bereichskostenstelle Beschaffung, Nebenbetrieb) umfaßt. Sie dient der Aufnahme solcher Kosten, die bei den ihr nachgeschalteten Kostenstellen gemeinsam entstehen (z.Bereichskostenstelle Gehälter für Meister) und somit keiner von ihnen genau zurechenbar sind (Kostenverursachungsprinzip). Abrechnung wie bei Leitungskostenstellen. Durch Errichten von Bereichskostenstellen gelingt es, bei relativ kleinem Aufwand für die Kontierung das Prinzip der Einheit von Planungs- und Kontrollbereich zu erhalten (Plankostenrechnung).
Neben der Kostenplatzrechnung von W. W. Neumayer eine Methode von H. G. Plaut, die durch die zunehmende Verfeinerung der Kostenstelleneinteilung bei der Erfassung und Verteilung der Istkosten in der laufenden Kostenrechnung auftreten.
Da bei dieser Methode am Prinzip der Identität der Planungs- und Kontrollbereiche (Grundsatz der Kostenidentität) festgehalten wird, decken sich die Grade der Verfeinerung der Kosteneinteilung in der Kostenplanung und beim Soll-Ist-Kostenvergleich.
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