Eine Wertpapierurkunde besteht aus Mantel und Bogen. Der Aktienmantel ist die Bezeichnung für die gefaltete Doppelseite der (eigentlichen) Wertpapierurkunde. In ihm ist das Migliedschaftsrecht als Hauptrecht verbrieft. Zusammen mit dem Bogen stellt der Mantel die Urkunde der Wertpapiere dar. Nur Aktienmantel und Bogen zusammen sind verkäuflich.
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