örtliche Einheit, also abgetrennte Räumlichkeiten, in denen unter Einschluss des Leiters mindestens eine Person haupt- oder nebenberuflich ständig tätig ist. Die Abgrenzung als solche ist bedeutsam für die Arbeitsstättenzählung und das Steuerrecht, die hier vom Statistischen Bundesamt übernommene Definition ist allerdings auf Grund der starken Ausweitung von Heimarbeitsplätzen, etwa im Zusammenhang mit der Elektronischen Datenverarbeitung, problematisch.
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