Dieser leicht missverständliche Begriff - treffender wäre: Arbeitsmarktverwaltung - wird in zwei Bedeutungen verwendet: (1) Als Bezeichnung für die verwaltungsmässige Ausführung des Arbeitsförderungsge- setzes (Arbeitsförderung). (2) Als Bezeichnung für die Verwaltungsorganisation der Bundesanstalt für Arbeit bzw. für die Arbeitsämter.
Vorhergehender Fachbegriff: Arbeitsvertragsrecht | Nächster Fachbegriff: Arbeitsvolumen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|