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Verwaltungsorganisation

umschliesst sowohl den organisatorischen Aufbau der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) als auch den inneren Aufbau einzelner Behörden (Behördenaufbau, Ministerialorganisation). Die Bindung der Verwaltung an Gesetze (Rechtsstaatsprinzip) macht es erforderlich, dass durch organisatorische Regelungen die einheitliche Anwendung von Gesetzen durch die öffentliche Verwaltung sichergestellt wird. Der verfassungs- und verwaltungsgeschichtliche Hintergrund der gegenwärtigen Verwaltungsorganisation ist gekennzeichnet durch eine uneinheitliche Entwicklung in den verschiedenen deutschen Ländern. Erst seit Beginn des 20. Jh. ist eine Tendenz zu einer einheitlichen Verwaltungsorganisation festzustellen. Ein Grundsatz der Verwaltungsorganisation ist das Subsidiaritätsprinzip. Bezogen auf die Gebietskörperschaften bedeutet dies, dass Verwaltungsaufgaben dort bearbeitet werden sollen, wo sie anfallen. Daraus würde sich im Prinzip die Allzuständigkeit der Gemeinden ableiten. Erst dann, wenn die Kompetenz dieser untersten Ebene der Verwaltungsorganisation nicht mehr ausreicht, wird eine höhergelagerte Ebene zuständig, wie dies am Beispiel von Landes- und Bundesstrassen deutlich wird. So sind insb. auf Landesebene die meisten Verwaltungsaufgaben angesiedelt, während auf Bundesebene vor allem Gesetzgebungsaufgaben liegen (Bundes-, —Landesverwaltung). Das für die vertikale Verwaltungsorganisation grundlegende Subsidiaritätsprinzip wird insofern durchbrochen, als auf Bundesebene eine Tendenz zur Zentralisation von Verwaltungsaufgaben besteht. Eine bundeseigene Verwaltungskompetenz existiert für einige personell und materiell bedeutende Sachgebiete wie z. B. Streitkräfte oder Luftverkehr. Einzelne Behörden werden in vertikaler Sicht in Ober-, Mittel- und Unterbehörden aufgeteilt. So weist z. B. die Deutsche Bundespost neben ihren Oberbehörden Mittel-(Oberpostdirektionen) und Unterbehörden (Postämter) auf. Ähnlich gliedern sich die Landesbehörden in Landesober- (z. B. Landeskriminalamt), Landesmittel- (z.B. Polizeipräsidium) und Landesunterbehörden (z. B. Polizeiämter/-posten). Die meisten Landesverwaltungen haben als Landesmittelbehörde einen Regierungspräsidenten (Regierungsbezirke). Einen weiteren Grundsatz der Verwaltungsorganisation stellt die monokratische Leitung von Behörden dar. Abgesehen von den stärker auf kollegiale Selbstverwaltung angelegten Gemeinden ist in Behörden i.d.R. ein hierarchischer Aufbau mit einem Behördenleiter an der Spitze anzutreffen. Eine Behörde besteht in der Regel aus mehreren Ämtern, wobei das Amt die kleinste organisatorische Verwaltungseinheit darstellt. Neben der genannten Gliederung in Ober-, Mittel-und Unterbehörden, wobei vor allem auf Bundesebene einige Behörden der allgemeinen Verwaltung keinen eigenen Verwaltungsunterbau besitzen, wie z. B. das Kraftfahrt-Bundesamt, gibt es auf allen Stufen noch Sonderbehörden. Aufgrund der monokratischen Leitung von Behörden stellt das Einlinien-System die vorherrschende Einflussstruktur dar. Durch dieses System lässt sich eine hierarchische Über-/ Unterordnung auf dem Prinzip der Einheit der Auftragserteilung verwirklichen. Allerdings sind auch an der Spitze der Verwaltungspyramide kollegiale Strukturen festzustellen, wie z..ti. rianungsstaDe oaer Kollegiale uemeinaevorstände. Auch hat die Einrichtung von Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären die monokratische Leitung von Ministerien durch den Minister als Behördenchef zugunsten kollegialer Strukturen aufgelockert. Die Kriterien, die für Organisationsmodelle öffentlicher Verwaltungsbetriebe bestimmend sind, richten sich mit einigen Abwandlungen nach den in der privaten Wirtschaft vorherrschenden Organisationsmodellen. Funktionale Gesichtspunkte stehen im Vordergrund, wenn Zentraleinheiten wie Personal, Organisation und Haushalt gebildet werden. Nach regionalen Gesichtspunkten werden zu verwaltende Räume oder Territorien aufgegliedert. Ferner werden organisatorische Teilbereiche nach Zielgruppen, Adressatenkreisen oder Klienten gebildet. Schliesslich können auch Politikfelder als Differenzierungskriterien für Organisationsmodelle fungieren, wie das Beispiel des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zeigt. Die Praxis der Verwaltungsorganisation weist ferner mehrdimensionale Organisationsmodelle wie die Matrixorganisation auf. Ein Beispiel hierfür ist die Organisation des Bundespostministeriums nach einer funktionalen und einer objektbezogenen Leitungsebene. Ferner werden im Rahmen der Verwaltungsorganisation zunehmend Formen der Projektorganisation eingesetzt. So werden z.B. interministerielle Ausschüsse oder im Rahmen der Ministerialorganisation Planungsgruppen gebildet, denen Koordinationsaufgaben obliegen. Die Einrichtung der Projektgruppe "Regierungs- und Verwaltungsreform" ist ein weiteres Beispiel für projektbezogene Verwaltungsorganisation. Ähnliche Differenzierungskriterien gelten auch für die Organisation von Landesministerien. Die Kommunalverwaltung weist in ihren Ämtern und Dezernaten d. R. organisatorische Teilbereiche auf wie Verwaltung, Finanzen, Recht, Sicherheit und Ordnung, Schule und Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen, Bauwesen, öffentliche Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr. Diese organisatorische Gliederung geht auf eine Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST) zurück, die sich Rationalisierungsaufgaben im kommunalen Bereich angenommen hat. Unter Techniken der Verwaltungsorganisation werden Hilfsmittel zur Durchführung bzw. Darstellung der Aufbau- und Ablaufor ganisation versranaen. Jo weraen verwaitungsbehörden entsprechend ihren Aufgaben nach Organisationsplänen gegliedert. Diese zeigen in Form einer Gesamtsicht den organisatorischen Aufbau z.B. eines Ministeriums vom Minister über die Staatssekretäre, Abteilungen und Unterabteilungen bis hin zu den Referaten. Der Geschäftsverteilungsplan legt in Form einer Querschnittssicht die Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf die einzelnen Dienstposten fest, während im Stellenplan die einer Behörde im Haushaltsplan zugewiesenen Planstellen aufgeführt werden. Die Stelle als abstrakte Festlegung eines Aufgaben- oder Arbeitsbereiches wird in der öffentlichen Verwaltung als Dienstposten bezeichnet. Als Hilfsmittel für die Ablauforganisation dienen Geschäftsordnungen oder Geschäftsanweisungen, in denen verfahrensmässige Fragen des Geschäftsgangs, der Anweisungs- und Zeichnungsrechte oder der Benutzung sachlicher Verwaltungsmittel geregelt sind. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind z.B. auch grundsätzliche Regelungen für die Ministerialorganisation enthalten.     Literatur: Kühler, H., Organisation und Führung in Behörden, Bd. 1, 4. Aufl., Stuttgart 1980. Rudolf, W, Verwaltungsorganisation, in: Erichsen, U.-U.I Martens, W. (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl., Berlin, New York 1977.

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