Aufgabenausweitung und gleichzeitige Verknappung öffentlicher Finanzen führten zur Verwaltungsreform auf folgenden Gebieten: (1) Gebietsreform: wurde zwischen 1965 und 1978 durchgeführt und bezog sich auf die Reform der staatlichen Verwaltungsbezirke und der kommunalen Gebietsgrössen; (2) Funktionalreform: brachte in den Ländern im Zuge der Gebietsreform eine vertikale Aufgabendelegation mit sich; (3) Haushaltsreform: findet ihren Niederschlag im Haushaltsrecht, insb. im Haushaltsgrundsätzegesetz (Haushaltsplan); (4) Finanzreform: bezog sich auf die Steuerverteilung und Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben zwischen Bund und Ländern (Bundes-, Landesverwaltung); (5) Verfahrensreform: erfasste auf Bundesebene den Planungsprozess (Planungsverbund auf Kabinettsebene) und verstärkte die politische Leitung; (6) Dienstrechtsreform: Hierbei ging es um das Regelungsverfahren (Gesetz-, Tarif-, Gesetz/Tarif-Modell) des öffentlichen Dienstes, das allerdings bislang nicht geändert wurde, und um die Erprobung personalwirtschaftlicher Instrumente in einem Aktionsprogramm. Literatur: Herkt, E E./Halkjaer, V, Das Branchenpanel, in: GfM-Mitteilungen, 15. Jg. (1969), Heft 2, S. 56ff.
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