neben der Gebietsreform und Funktionalreform ein Teilbereich der Verwaltungsreform. Dabei wurde die Dienstrechtsreform zwar im Reformvorfeld diskutiert, scheiterte aber schon an Vorfragen des Regelungsverfahrens. Insofern wird z. B. mit Methoden der Dienstpostenbewertung und Leistungsbeurteilung zwar experimentiert, doch ist ein Fortschritt auf diesem Gebiet, verbunden mit einer tiefgreifenden Veränderung der inneren Verwaltungsorganisation, in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die bestehenden Strukturen des öffentlichen Dienstrechts (öffentlicher Dienst) lassen sich historisch erklären und werden gerade wegen überkommener Elemente für reformbedürftig gehalten. So wurden Lebenszeit- und Alimentationsprinzip, bildungsabhängiges Statusgefüge und starres Laufbahnprinzip (Beamtenrecht) zwar problematisiert, aber die Dienstrechtsreform scheiterte schon an Vorfragen, ob nämlich über Gesetz, Tarifverträge oder beides gemeinsam reformiert werden soll. Darauf ist es zurückzuführen, dass mit grundlegenden Strukturen, wie die der Besoldung und Laufbahn, nur in oasenartigen Modellversuchen experimentiert wurde und dass Elemente wie die der Beamtenprivilegien in Form des Beihilferechts nicht angetastet werden.
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