legt in Form einer Querschnittssicht die Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf die einzelnen Dienstposten fest. In Geschäftsordnungen oder Geschäftsanweisungen als Hilfsmittel des Geschäftsverteilungsplans sind verfahrensmässige Fragen des Geschäftsgangs, der Anweisungs- und Zeichnungsrechte sowie des Einsatzes sachlicher Verwaltungsmittel geregelt.
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