orientiert sich am Ressortprinzip. Leitungsorgan ist der Minister, dem Staatssekretäre zugeordnet sind, die wiederum die einzelnen Abteilungen eines Ministeriums betreuen. Die Abteilungen spiegeln Funktionsbereiche (Querschnittsfunktionen) wider, wie Personal und Verwaltung, Datenverarbeitung, Planungs- und Grundsatzfragen. Die grösste Anzahl der Abteilungen entspricht Politikfeldern des jeweiligen Ministeriums. Die Ministerialorganisation richtet sich nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). In der GGO sind allgemein Organisation und Geschäftsgang in den Bundesministerien und speziell der Verkehr mit verschiedenen Verfassungsorganen geregelt. Ferner werden Leitungsinstanz und Organisationsplan der Ministerien festgelegt, wobei die Bildung von Abteilungen, Unterabteilungen und Referaten bestimmt wird.
Vorhergehender Fachbegriff: Ministererlaubnis | Nächster Fachbegriff: Ministerialprinzip
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|