ist grundsätzlich von dem Prinzip der monokratischen Leitung von Behörden geprägt. Abgesehen von den stärker auf kollegiale Selbstverwaltung angelegten Gemeinden ist in Behörden i.d.R. ein hierarchischer Aufbau mit einem Behördenleiter an der Spitze anzutreffen. Unter Behörden werden Teile eines Verwaltungsträgers verstanden, die einen fest- umrissenen Aufgabenbereich zu erfüllen haben. Nach innen lassen sich Behörden organisatorisch aufgliedern. Eine Behörde besteht i. d.R. aus mehreren Ämtern, wobei das Amt die kleinste Organisationseinheit der öffentlichen Verwaltung darstellt. Aufgrund der monokratischen Behördenleitung bildet das Einliniensystem die vorherrschende Einflussstruktur. Das System geht auf Henry Fayol im Rahmen der administrativen Variante des Scientific Management zurück. Dabei ist die Einheit der Auftragserteilung gewährleistet. Jeder Stelle, die in der öffentlichen Verwaltung als Dienstposten bezeichnet wird, ist eine Instanz zugeordnet, unter der eine Organisationseinheit mit Anweisungs- bzw. Leitungsbefugnis verstanden wird. In dem streng hierarchisch aufgebauten Einli- niensystem sind sowohl der Instanzenweg, auf dem Anweisungen von oben nach unten gegeben werden, als auch der Dienstweg, auf dem von unten nach oben berichtet wird, genau festgelegt. Der streng hierarchische Aufbau gewährleistet vor allem die Ausübung der Leitungsfunktion in einer Behörde bei der Erfüllung ihrer Sachfunktion. Weiterhin können aufgrund der eindeutigen Kompetenzen Entscheidungen schnell getroffen, im Sinne des Anweisungs-Ausführungsverhältnisses weitergegeben und durchgeführt werden. Diesen positiven Aspekten stehen beim Einliniensy- stem aber auch Nachteile gegenüber. Der schwerfällige Dienst- und Instanzenweg gestaltet die Kommunikation zeitraubend und lässt Querverbindungen für eine schnelle Information und Koordination nicht zu. Wegen dieses Mangels wurde von Fayol auch die Möglichkeit der Querverbindung vorgesehen. Das System weist weiterhin eine Tendenz zur Zentralisierung der Entscheidungskompetenz an der Hierarchiespitze auf, die bei zunehmender Grösse der Behörde zu einer fachlichen Überforderung der Behördenleitung führt.
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