sind auf einen Gebietsfremden gezogene und von diesem akzeptierte Wechsel oder von einem Gebietsfremden ausgestellte Solawechsel. Wechsel werden im internationalen Geschäft häufig als Zahlungs- und Finanzierungsmittel verwendet, da Wechselforderungen unabhängig von den zugrunde liegenden Handelsgeschäften leicht übertragbar sind. Rechtsgrundlage für den kontinentaleuropäischen Bereich bildet das Genfer Abkommen über das Einheitliche Wechselrecht das sich von dem angloamerikanischen Wechselsystem erheblich unterscheidet.
1. Wechsel, der auf eine Person oder eine Personenvereinigung im Ausland gezogen und von dieser akzeptiert worden ist; der Wechsel, oft auf ausländische Währung lautend, befindet sich in der Hand eines Inländers.
2. Wechsel, der im Ausland als Eigenwechsel ausgestellt worden ist und sich nunmehr in der Hand eines Inländers befindet.
Siehe: Transitwechsel
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