ist ein bindendes einseitiges Versprechen, bei dem jemand durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung oder für die Erstellung eines Werkes (Werkvertrag) aussetzt, insbesondere auch für die Herbeiführung eines Erfolgs, z.B. Finderlohn (§§ 657 ff BGB). Sie kann bis zur Vornahme dieser Handlung widerrufen werden. Die Auslobung gebührt dem ersten Handelnden, bei mehreren gleichzeitig Handelnden ist sie nach Gesetz zu teilen. Deshalb kann auch Zusprechung nach Los bestimmt werden. Häufigste Form ist das Preisausschreiben.
(Auslobungspreisausschreiben): Das öffentlich bekanntgemachte Versprechen, eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolgs (§ 657 BGB) zu entrichten.
Ausschreibung, Preisausschreiben
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