Bei der Kapitalkonsolidierung im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses kann beim Abzug des anteiligen Eigenkapitals (einschließlich der stillen Reserven) vom Beteiligungsbuchwert eine negative Restgröße verbleiben. Dieser Betrag wird - in Anlehnung an den Goodwill als die Bezeichnung für einen sich ergebenden positiven Betrag - als Badwill bezeichnet.
angelsächsische Kapitalkonsolidierungsmethode
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