Bezeichnung für Warentauschgeschäfte, die ohne Verwendung von Geld ausgeführt werden. Beim Barter vereinbaren zwei Partner in einem Vertrag den direkten Austausch von Waren.
Barter ist ein Kompensationsgeschäft, in welchem Lieferung und Gegenlieferung in einem einzigen Vertrag vereinbart werden (reines Kompensationsgeschäft bzw. Koppelungsgeschäft). Die Forderung aus dem Exportgeschäft wird vollständig (Vollkompensation) und ohne Einschaltung eines Dritten (Fremdkompensation) durch die Warenge-genlieferung erfüllt, so dass hier keine Geldzahlungen erfolgen (vgl. Schroth, 2001, S. 104).
Tausch von Realgut (Sachgut, Dienstleistung) gegen Realgut, heute zumeist eine Variante des Kompensationsgeschäfts.
einfachste Form des Kompensationsgeschäfts, bei dem zwei Unternehmen wechselseitig Ware tauschen, ohne dass dabei Zahlungen erfolgen.
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