reine Form des Kompensationsgeschäfts, bei dem zwischen zwei Marktpartnern die Abwicklung von Warenlieferungen in gleichem Wert ohne Geldzahlungen erfolgt. Varianten des Bartergeschäfts gibt es im Zusammenhang mit derivativen Switchgeschäften (Warenswitch). Auch Kompensations- oder Gegengeschäft genannt. Hier sind sich die Geschäftspartner gegenseitig Lieferant und Kunde. Kunden machen den Abschluss davon abhängig, dass der Lieferant auch bei ihnen Waren abnimmt, beziehungsweise sie die Rechnung durch Warenlieferung bezahlen können. Bartergeschäfte machen nur Sinn, wenn sie strategische Vorteile bringen. Nur in Ausnahmefällen bieten Gegengeschäfte auch wirtschaftliche Vorteile, nämlich erst dann, wenn aktueller Bedarf nach der Gegenleistung vorhanden ist und wenn der Preis ihrem Marktwert entspricht. Strategische Vorteile bieten Gegengeschäfte, wenn hierdurch bspw.
• ein neuer Kunde an das Unternehmen gebunden,
• ein Referenzkunde gewonnen wird,
• Folgegeschäfte im Zubehör oder Servicebereich in Aussicht stehen,
• oder sich Cross-Selling-Möglichkeiten ergeben.
Unter diesem Kalkül bieten Lieferanten von sich aus Gegengeschäfte an. Es ist auch zur Praxis geworden, dass Verkäufer bei ihrer Akquisition bspw. eines Büromaschinenhändlers zunächst als Kunde auftreten. Doch den Kaufabschluss über eine Büromaschine zögern sie solange hinaus, bis der Händler gewillt ist, einen Abschluss, bspw. einer Versicherungspolice zu tätigen.
heißt eine Form des Verbundgeschäfts. Es tritt meist im Handel mit dem Ostblock auf und hat einen reinen Warentausch zum Gegenstand (z.Bartergeschäft Werkzeugmaschinen gegen Kunststoffmaterial). Es gibt nur einen Liefervertrag, aber keine Rechnungsstellung oder Zahlungsvorgänge in Geld.
Form des Kompensationshandels im Aussenhandel (Gegenseitigkeitsgeschäft), vor allem mit Staatshandelsländern und Entwicklungsländern, die nicht über ausreichend harte Devisen verfügen. Ausgetauscht wird Ware gegen Ware, teilw. über dritte Staaten, u. U. unter Einschaltung von (meist spezialisierten) Banken als Vermittlern gegen Provision.
Barter (engl. Begriff für Tausch) bezeichnet Warentauschgeschäfte (Kompensationshandel): Es vereinbaren zwei Partner auf der Grundlage eines Vertrags den direkten Austausch von Waren (Naturaltausch) ohne Transfer von Zahlungsmitteln. Weltmarktpreise können bei der Bewertung der Tauschgüter (z. Barter Geschäfte Rohstoffe) herangezogen werden. Insbesondere Staatshandelsländer und Entwicklungsländer bevorzugen im Außenhandel (p Ausfuhr) wegen fehlender Konvertibilität und Schonung ihrer Devisenbestände (Devisen) sowie zum Zwecke der Vermarktung nicht wettbewerbsfähiger Güter Kompensationsgeschäfte.
(engl.: counter trade). Variante eines Kompensationsgeschäftes, bei dem zwei Vertragspartner Waren und/oder Dienstleistungen gleichen Wertes ohne Geldzahlungen tauschen. Beim erweiterten B. stehen sich in jedem Land je ein Importeur und ein Exporteur gegenüber, die unter sich den eigentlichen Zahlungsmittelaustausch abwickeln, während dem ausländischen Partner gegenüber nur der Waren- bzw. Dienstleistungsaustausch vollzogen wird. Vgl. Gegengeschäft.
Einfaches Grundmodell für Kompensationsgeschäfte im Aussenhandel. Dabei erfolgt als Gegenleistung für die gelieferte Ware (“Hardware”) statt einer Geldzahlung die Lieferung einer Gegenware (“Software”), im gleichen Wert als Vollkompensation oder mit Spitzenausgleich in Form einer restlichen Geldzahlung als Teilkompensation. In der Praxis sind Barter-Geschäfte sehr selten wegen fehlender Bedarfskongruenz der Software im Hinblick auf Warenart, Qualität, Menge und Zeit. Daher erfolgt häufig die Einschaltung eines Kompensationshändlers und das Geschäft wird zum Dreiecksgeschäft erweitert.
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