Länder mit staatlichem Aussenhandelsmonopol. Die Statistik der Weltbank wies jedoch nur die osteuropäischen Staatshandelsländer als eigene Ländergruppe aus (Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, UdSSR, Ungarn, Tschechoslowakei). Die mit dem Zusammenbruch des osteuropäischen Kommunismus in den 90er Jahren einsetzende Systemtransformation hat in einigen Ländern (z. B. Polen) bereits zur Auflösung staatlicher Aussenhandelsmonopole geführt. Diese in den osteuropäischen Staaten mit sehr unterschiedlicher Dynamik ablaufenden Prozesse verändern ebenso wie die Vereinigung beider deutscher Staaten die Zusammensetzung dieser Ländergruppe.
Staatshandelsländer sind dadurch gekennzeichnet, dass nicht einzelne Unternehmen Außenhandel betreiben, sondern der Staat das Außenhandelsmonopol besitzt und für die Durchführung des Außenhandels verantwortlich ist. Die unternehmerische Souveränität der Austauschbeziehungen wird vom Staat in weiten Teilen oder vollständig reglementiert. Obwohl ein Großteil der Länder auf der Welt diesen reglementierenden Charakter aufweist, wurde die Bezeichnung Staatshandelsländer fast ausschließlich auf die sozialistischen/kommunistischen Länder des früheren Ostblocks, die zum Rat für gegenseitige Wirtschallshilfe (RGW) zählten, einschließlich Kuba angewandt. Die Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW oder Council for Mutual Economic Cooperation, COME-CON) bildeten das Gegengewicht zu der so genannten Ersten Welt, wie EWG (EU) und EFTA, und wurden 1991 mit der UdSSR als der dominierenden Macht aufgelöst. Alle übrigen Länder mit einem staatlichen Außenhandelsmonopol einschließlich China gelten als Entwicklungsländer bzw. Schwellenländer.
Ein wesentliches Kennzeichen der Staatshandelsländer war deren Autarkiepo-litik. Der Handel mit dem »Westen« erfüllte in ihren Augen nur eine »Lückenbüßerfunktion«, d.h. westliche Importe dienten zur Schließung der Lücke in der eigenen Planrealisierung, so insbesondere die Beschaffung technologisch anspruchsvoller Anlagen.
Heute werden die ehemaligen sozialistischen/kommunistischen Länder als Trans-formationsländer bezeichnet. Transformationsländer sind Länder Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens, die seit dem Ende der achtziger Jahre einen ökonomisch und politisch radikalen Wechsel ihrer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eingeleitet haben. Das wirtschaftliche und politische Erscheinungsbild dieser Länder gestaltet sich in Abhängigkeit der Fortschritte der Transformation sehr unterschiedlich (vgl. Deutsche Bank, 1998, Staatshandelsländer 390).
Volkswirtschaften mit staatlichem Außenhandelsmonopol. Gemäss EG-Nomenklatur zählen dazu vier asiatische Staaten: VR China, Demokratische Volksrepublik Korea, Mongolei und Vietnam. Aus Kontinuitäts- und Vergleichbarkeitsgründen werden in Statistiken unter dieser Gruppe oft auch die Mittel- und Osteuropäischen Länder geführt: Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, ehemalige Sowjetunion, ehemalige Tschechoslowakei und Ungarn.
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