Methode zum Ausgleich eines Überhangs der Nachfrage oder des Angebots an den Wertpapiermärkten. Ist ein Einklang zwischen Angebot und Nachfrage nicht erreichbar, können Kursmakler die Aufträge, die nicht erfüllt werden können, zum amtlich festgestellten Einheitskurs selbst übernehmen.
Begr. f. d. Ausgleich eines Angebots- oder Nachfrage-Überhanges an Börsen. Kursmakler dürfen gegebenenfalls Aufträge, die nicht erfüllt werden können, selbst - zum amtlich festgestellten Einheitskurs - übernehmen.
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