Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Spitzenkennzahl

Eine Kennzahl, die eine Schlüsselverhältniszahl eines Kennzahlensy­stems darstellt und daher nicht zur Erklärung an­derer Kennzahlen herangezogen wird. Durch ihre Zerlegung lassen sich die Haupteinflußfaktoren und die Schwachstellen der Spitzenzahl analy­sieren und gegebenenfalls korrigierende Maß­nahmen in die Wege leiten.
Voraussetzung für die Arbeit mit Kennzahlen ist ihre Vergleichbarkeit. Da das jedoch bei unab­hängig voneinander gewonnenen einzelnen Kennzahlen vielfach nicht möglich ist, ist es sinn­voll, mehr oder minder zusammenhanglose Kennzahlen zu Kennzahlensystemen zu ver­knüpfen. Dieser Verknüpfungsvorgang besteht in der Entwicklung einer Spitzenkennzahl und ihrer Zerlegung.

Vorhergehender Fachbegriff: Spitzenausgleich | Nächster Fachbegriff: Spitzenrefinanzierungsfazilität



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Sensale | Umschlüsselungsverzeichnis | Sparkassenbriefe

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon