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Akquisition

1. Gewinnung neuer Kunden und Aufträge.
2. Erwerb von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen aus unternehmensstrategischen Gesichtspunkten, z. B. Internationalisierungsstrategie eines Konzerns. Mergers & Acquisitions

Der Begriff Akquisition wird für das Einverben/Beschaffen von Aufträgen (Auftrags-, Kundenakquisition) verwandt.

Akquisition bezeichnet eine Kundenwerbung aufgrund persönlicher Kontaktpflege durch Vertreter oder Werber ("Akquisiteure"), meist bei Abonnements- und Frachtabschlüssen eingesetzt.

In der Gesundheitswirtschaft:

Synonymer Begriff für Erwerb, wobei mit Akquisition üblicherweise der Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils oder von Anteilen eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen gemeint ist. Im Gesundheitsmarkt im engeren Sinne hat der Begriff der Akquisition erst mit dem Auftreten von privaten Krankenhausträger-Gruppen und deren Bemühungen, durch die Übernahme von kommunalen, freien gemeinnützigen und manchmal auch privaten Krankenhäusern oder Klinikgruppen zu wachsen (externes Wachstum). Mittlerweile gibt es jedoch auch eine Reihe von Beispielen dafür, dass Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft oder Universitätskliniken sich an anderen Krankenhäusern beteiligen, um auf diese Weise ihren regionalen Markt zu sichern oder zu erweitern und eine möglichst enge Kooperation mit den akquirierten Häusern sicher zu stellen.

Der Prozess der Akquisition läuft auf dem Krankenhausmarkt heute üblicherweise stark standardisiert ab (Details siehe unter Privatisierung). In jüngster Zeit werden Akquisitionen von Krankenhäusern durch private Klinikgruppen, die eine bestimmte Größe überschreiten, auch vom Bundeskartellamt überwacht. Im Jahr 2005 kam es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu einer Untersagung einer Krankenhaus-Übernahme durch eine private Klinikgruppe. Dabei handelte es sich um die beiden Krankenhäuser des Kreises Rhön-Grabfeld, die an die Rhön-Klinikum AG verkauft werden sollten.

Auch im Bereich der Pflegeeinrichtungen gibt es seit längerer Zeit die Akquisition von Einrichtungen durch andere, meist private Träger. Die grundlegenden Rahmenbedingungen und Regeln entsprechen dabei weitgehend denen von Akquisitionen auf dem Krankenhausmarkt.

Mit dem Anfang 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde auch die Möglichkeit eröffnet, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. Diese Form der ambulanten Versorgung wird in ansehbarer Zeit selbst auch Gegenstand von Akquisitionen werden.

Der Kauf von Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte wird dagegen nicht als Akquisition bezeichnet, auch wenn es sich hierbei im Prinzip um einen ähnlichen Vorgang handelt. Ein Arzt, der seine Praxistätigkeit aufgibt oder beendet, wird üblicherweise versuchen, mit seinem Nachfolger nicht nur die Übernahme von Räumlichkeiten (Kauf oder Anmietung) sowie von Ausstattung und Gerätschaften, sondern auch einen Ausgleich für den so genannten ideellen Praxiswert zu erhalten. Zentraler Bestandteil dieses ideellen Praxiswertes ist die Patientenkartei bzw. -datei. Im Zusammenhang mit der Gründung von MVZ ist es üblich, dass Ärzte ihre Praxis in ein solches MVZ mit einbringen und in diesem Zusammenhang den ideellen Praxiswert vom zukünftigen Träger bzw. Betreiber des MVZ ausgeglichen bekommen. Hier könnte man mittlerweile durchaus von der Akquisition von Praxen niedergelassener Ärzte sprechen.

Im Bereich der Zuliefer-Industrie und der Dienstleister für den Gesundheitsmarkt, also etwa im Bereich der Medizintechnik, der Pharmazeutischen Industrie oder der IT-Unternehmen, sind Akquisitionen dagegen seit jeher üblich.

[s.a. Akquisitorisches Potenzial] Akquisition bezeichnet bei enger Begriffsfassung die Aktivitäten des Außendienstes (Personal Selling)

- zur Gewinnung neuer Kunden bzw.

- zum Abschluss von Geschäften mit bestehenden Kunden.

Bei einer weiten Begriffsfassung dienen sämtliche absatzmarktgerichteten Aktivitäten der Akquisition (Strategisches Marketing).

Früher: Acquisition. Im Rahmen der Markt- und Kundenorientierung der Banken in den letzten Jahren verstärkt in den Vordergrund getretene Funktion der aktiven Gewinnung (Akquirierung) von Kunden bzw. Geschäften.

alle Bemühungen um die Gewinnung neuer Kunden (Kundenakquisition) bzw. die Anbahnung neuer Geschäfte (Auftragsakquisition). Unter Akquisitionskosten subsumiert man dementsprechend den Teil der Vertriebskosten, der aufgewendet wird, um beim Kunden Aufträge zu erzielen, d.h. Kunden anzusprechen, zu informieren und zum Kauf zu bewegen (Bewirtungskosten, Präsentationskosten, Reisekosten, in manchen Ländern auch Bestechungsgelder).

(Unternehmensübernahrne), siehe   Acquisition. Siehe auch   Mergers & Acquisitions.

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